Skipper-Versicherungen

Wie viel Versicherung braucht der Skipper

Die nächste Saison steht vor der Tür. Was es mit den Versicherungen als Skipper so auf sich hat, ist hier kurz erklärt.

Der Skipper ist alleinig für Schiff und Crew verantwortlich und auch alleine! haftbar. Daher ist ein ausreichender Versicherungsschutz unumgänglich. Eine Aufteilung der Versicherungskosten auf die gesamte Crew ist selbstverständlich und somit auch finanziell für jeden »zu stemmen«.

Hier sind die wichtigsten Punkte, warum man sich ausreichend versichern muss und auf was ihr achten solltet. Die Leistungsbeschreibung eures Versicherers unbedingt genau durchlesen!
Ein wichtiger Punkt ist der Passus »Grobe Fahrlässigkeit«. Der sollte so weit wie möglich eingeschlossen werden, da Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind.

Prinzipiell sind zu empfehlen:

Ganz wichtig: Das Angebot der Anbieter genau durchlesen. Z.B. macht man bei Uniqa eine Kautionsversicherung pro Törn, bei Yacht-Pool ist es etwas teurer, aber dafür sind ALLE Törns des Jahres eingeschlossen. Bei Pantaenius bekommt man das ganze im Paket mit anderen Versicherungen.

Nachfolgend die drei führenden Anbieter:
Uniqa
Yacht-Pool
Pantaenius

 

Skipper-Haftpflicht:
Der Skipper haftet für Schäden, die er Personen (inkl. seiner Crew) oder Sachen schuldhaft zufügt, und zwar mit dem ganzen gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Der Skipper haftet auch, wenn der Vercharterer die Versicherungsprämie der Yacht nicht bezahlt hat. Eine unbedingt notwendige Versicherung. ACHTUNG: »Grobe Fahrlässigkeit« sollte unbedingt eingeschlossen sein (du bzw. dein Anwalt haben keinen Einfluss auf die Entscheidung ausländischer Gerichte).
Warum Skipper-Haftpflicht:

  • Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt keine Ansprüche aus Skipper- oder Crewaktivitäten.
  • Der Skipper haftet auch gegenüber jedem Crewmitglied.
  • Haftungsausschlüsse gegenüber Dritte greifen unter Umständen nicht.
  • Man weiß nicht, in welchem Umfang auf einem Charterschiff tatsächlich Versicherungsschutz besteht und ob die Prämie überhaupt rechtzeitig bezahlt wurde (du bist auch hier haftbar).
  • Derzeit ist keine Yacht-Kaskoversicherung bekannt, die Schäden abdeckt, die wegen »grober Fahrlässigkeit« entstanden sind.

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Kautionsversicherung:
Die Kaskoversicherung der Charteryacht hat immer einen Selbstbehalt, der je nach Schiff unterschiedlich hoch ist. Dieser Selbstbehalt ist als Kaution zu hinterlegen. (Üblich sind Kautionen zwischen 1.000,-- bis 3.000,- / je nach Yacht und Vercharterer).
Im Schadensfall, wenn dieser den Selbstbehalt/Kaution nicht übersteigt, wird die Kaution einbehalten. In diesem Fall greift dann die Kautionsversicherung. Du musst selber entscheiden, ob du dich nur für einen Törn oder für das ganze Jahr versichern willst (weil du mehrer Törns skipperst).

  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Wie sieht das aus bei Teilnahme an einer Regatta?

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Charter-Folgeschaden-Versicherung:
Wenn du oder dein Crewmitglied einen Schaden verursacht hat und deshalb das Schiff für eine (oder auch mehrere) Folgecharter nicht einsatzfähig ist, wirst du aufgrund des Chartervertrages in Regress genommen. Das kann sehr teuer werden! Das sollte die Versicherung abdecken:

  • Eine Charter-Folgeschadenversicherung deckt Regressansprüche in der Regel ab dem vierten Tag der Folgecharter.

Skipper-Rechtschutz:
Rechtstreitigkeiten im Ausland sind sehr teuer. Ausländische Rechtsanwaltskosten müssen in der Regel vorgestreckt werden. In verschiedenen Ländern sind die Rechtsanwaltskosten auch dann zu bezahlen, wenn du den Prozess gewinnst. Es kann auch sein, dass nicht nur du sondern gleich die ganuze Crew verklagt wird. Daher darauf achten, dass dein Rechtsschutz folgende Leistungen beinhaltet:

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Yachtführung.
  • Verteidigung von Strafsachen wegen eines Yachtunfalles
  • Vertretung im Verfahren wegen Entzug des Segelscheines

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Yacht-Beschlagnahme-Versicherung
Bei tatsächlichem oder vermuteten strafrechtlichen Tatbeständen kann die Behörde das Schiff an die kette legen. Verschiedene (nicht alle) Versicherungen (z.B. Yacht-Pool) hinterlegen eine Strafkaution. Bei Abschluss einer solchen Versicherung ist man vor einer einstweiligen Strafverfolgungsmaßnahme verschont, weil z.B. das Schiff für eine Folgecharter nicht zur Verfügung steht.

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Charter-Rücktrittsversicherung:
Wenn der Skipper wegen eigener Krankheit oder der eines Familienmitgliedes den Törn nicht antreten kann, werden für Skipper und Crew anfallende Kosten abzüglich eines kleinen Selbtsbehaltes rückerstattet. NICHT versichert ist es natürlich, weil man einfach nicht mehr segeln gehen will. Es muss schon ein triftiger Grund vorliegen.

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